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Als Datenschutzbeauftragte mit langjähriger praktischer Erfahrung unterstützen wir Ihr Unternehmen beim Erledigen der typischen Datenschutzaufgaben und bei Konflikten mit Aufsichtsbehörden. | |
Als externe Datenschutzbeauftragte im Sinne des § 4f Bundesdatenschutzgesetz übernehmen wir die gesetzlich geforderte Aufsichtsfunktion in Ihrem Unternehmen. | ||
Zu Beginn unserer Beratung gehört ein Datenschutzcheck Ihres Unternehmens. So wissen Sie sofort, wo Sie stehen. |
"Bei dem Auernhammer, eines Mitgestalters des Datenschutzrechts von Beginn an,
handelt es sich um ein Spitzenerzeugnis der Kommentarliteratur, das wissenschaftlich fundiert in der Praxis keine Wünsche offenlässt ..." | lesen Sie die Rezension von Helmut Heil, Ministerialrat a.D. |
Journalist für Datenschutz, ITSec, Mitbestimmung bei IT und Dialogmarketing.
Er ist als Berater zu Themen der Personaldatenverarbeitung seit 1972 und zum Datenschutz seit 1976 tätig. Hans Gliss betreut eine Reihe von Unternehmen als externer Datenschutzbeauftragter.
Er war bei der Gestaltung des ersten Bundesdatenschutzgesetzes 1977 und den folgenden Novellierungen als Sachverständiger in Anhörungen des Deutschen Bundestages einbezogen. Er gehörte zu den Initiatoren der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V.
Seit 1985 hat er an zahlreichen Einigungsstellen zur IT-Nutzung von Personaldaten teilgenommen und in verschiedenen Projekten an der Gestaltung einschlägiger Betriebsvereinbarungen mitgewirkt.
Hans Gliss wurde 1993 vom Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) zum Prüfer bestellt.
Fachgebiete: Datenschutzrecht, Neue Medien, IT-Recht, Urheberrecht. Dr. Philipp Kramer ist Rechtsanwalt in Hamburg. Er berät internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen in den genannten Themenbereichen. Zu seinen Schwerpunkten gehören die Beurteilung von Projekten und die Vertragsgestaltung sowie die Erstellung von Gutachten. Dabei berät er insbesondere Unternehmen aus der Medizin, dem Direktmarketing sowie Anstalten des Öffentlichen Rechts.
Er veröffentlicht regelmässig zu Themen des IT−Rechts und hält Vorträge auf Seminaren zu den Themen des Datenschutzes, der IT-Sicherheit und des Wettbewerbsrechts. Zudem ist er Chefredakteur des Datenschutz-Berater und erster Vorsitzender der Hamburger Datenschutzgesellschaft HDG e.V., sowie Lehrbeauftragter der Universität Hamburg und Lehrbeauftragter der Hochschule Ulm.
Unsere Referenzen.
Als Datenschutzbeauftragte beraten und vertreten wir internationale Konzerne und mittelständische Unternehmen, insbesondere aus den Bereichen Medizin, Direktmarketing, Online/IT und Anstalten des öffentlichen Rechts.
  So gehen wir vor:
Wir besuchen Ihr Unternehmen vor Ort und ermitteln den Status Quo in Sachen Datenschutz.
Mit unseren Vorgaben und den von uns abgefragten Informationen wird die gesetzlich geforderte Dokumentation (u.a. die Verfahrensverzeichnisse und Katalog der technisch-organisatorischen Maßnahmen) erstellt. Zusätzlich erhalten Sie einen umfassenden Prüfbericht mit einem Massnahmenkatalog. Auf Wunsch stellen wir alle Unterlagen in einem Datenschutzkonzept zusammen.
Sie erhalten weitere nötige Dokumente zur rechtlichen Absicherung Ihrer Datenverarbeitung.
Anhand eines Fragebogens erarbeiten wir ein IT-Sicherheitskonzept oder überprüfen bereits bestehende Vorlagen.
Wir prüfen Ihre Dienstleisterverträge und beraten Sie in Fallen von Auftragsdatenverarbeitung. Denn ein typisches Outsourcing sollte nicht unnötig Datenschutzvorschriften verletzen.
Im Anschluss der Erstinstallation stehen wir Ihnen als Ihr unmittelbarer Kontakt für Datenschutzfragen zur Verfügung.
Backoffice.
Wenn Sie einen internen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, vermitteln wir Ihnen Rechtsanwälte, die den internen Datenschutzbeauftragten unterstützen. So hat Ihr Unternehmen auch bei problematischen Datenschutzbeurteilungen, wie der Nutzung von Kundenbetreuungssystemen, dem Einsatz von Webanalysetools, der Beschäftigtendatenverarbeitung, beispielsweise bei Arbeitserfassungssystemen und der Installation von Videoüberwachungsanlagen, einen kompetenten Ansprechpartner.
Zudem geben wir selbst auch individuelle Schulungen zu datenschutzrechtlichen Themen und vermitteln hierzu die nötigen praktischen Kenntnisse. Das erfolgt alles schwerpunktbezogen. Denn ein Beschäftigter des Marketings, in der Kundenbetreuung oder im Personalbereich muss typischerweise mehr über Datenschutz und Datensicherheit wissen als ein Beschäftigter in der Produktion. Welche Schulungsmassnahmen hinreichend sind, stimmen wir mit Ihnen ab.
Schulung.
Auf Wunsch schulen wir Ihre Mitarbeiter zu allen Themenbereichen im Datenschutz. Wie sind alle Beschäftigten bei der Einstellung zum Datenschutz und zur Datensicherheit zu instruieren? Welche besonderen Datenschutzinformationen benötigen einzelne Abteilungen?
Ihre Beschäftigten sind die Stellschrauben bei der Umsetzung eines Datenschutzkonzepts. Deshalb ist eine umfassende Informationspolitik sehr wichtig. Durch gezielte Schulungen sorgt unser Team für die nötige Sensibilisierung und schafft Verständnis für die Vorgaben des Unternehmens. Dabei passen wir unsere Schulungen individuell auf Ihr Unternehmen an und arbeiten in erster Linie mit praktischen Beispielen im Umgang mit personenbezogenen Daten.
Schulung ist vor allem an den Stellen geboten, wo früher bei anderen, vergleichbaren Unternehmen schon einmal Verbesserungsbedarf ermittelt worden ist oder gar Datenpanne passierte.
Datenschutzbeauftragter.
Haben in Ihrem Unternehmen mehr als zehn Personen Zugriff auf Daten von Menschen, von Ansprechpartnern, Beschäftigten oder Besuchern? Dann besteht die Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Er kümmert sich darum, dass die Prozesse im Unternehmen im Einklang mit dem Gesetz stehen und nimmt Ihnen die Dokumentationsarbeit ab. Unsere Partner übernehmen diese Aufgabe. Durch unsere langjährig erprobte Tätigkeit erfüllen wir die gesetzlich geforderte Fachkunde. Die vom Gesetz geforderte Zuverlässigkeit liefern wir insbesondere durch unsere Tätigkeit als Team. Zwar ist gesetzlich immer eine natürliche Person als Datenschutzbeauftragter zu bestellen, doch stehen die anderen Teammitgliedern Ihrem Unternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung. Zeitliche Interessenkonflikte kann es daher nicht geben. Was hat es für Vorteile, wenn Sie mit uns einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen?
Ihre Vorteile im Unterschied zum internen Datenschutzbeauftragten im Überblick:
Sie erhalten Sicherheit durch eine umfassende Dokumentation Ihrer Datenverarbeitung z. B. im Fall einer behördlichen Prüfung und zur Vorlage bei einer Aufsichtsbehörde (die Datenschutzakte). Dabei überprüfen wir regelmässig, ob Ihr Unternehmen einer behördlichen Datenschutzprüfung standhalten kann.Ein interner Datenschutzbeauftragter muss mit Beginn seiner Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse haben. Hat der Beschäftigte bisher keine Datenschutzausbildung gehabt, ist seine Teilnahme an einem Seminar vorgeschrieben. Das Unternehmen ist dazu verpflichtet, die erforderliche Fachkunde und Weiterbildung zu ermöglichen. Durch unsere Erfahrung stehen wir sofort als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Eine kostenintensive Weiterbildung entfällt.
Der interne Datenschutzbeauftragte muss sich fortlaufend auf dem aktuellen fachlichen Stand halten. Dieser Arbeitseinsatz und die Kosten hierfür entfallen bei unserer Bestellung. Teilweise kommen in Unternehmen solche Personen als interne Datenschutzbeauftragte zum Einsatz, die zwar Kenntnisse in der IT, aber weniger im Recht haben. Wenn Sie dazu noch Leitungsfunktionen ausüben, sind sie kraft Gesetzes von der Funktion des internen Datenschutzbeauftragten ausgeschlossen.
Den erweiterten, betriebsratsvergleichbaren Kündigungsschutz hat nur der interne Datenschutzbeauftragte. Sie regeln mit uns die Laufzeit des Betreuungsvertrags.
Audit.
Wir bieten Ihnen ein Datenschutz-Audit an und dokumentieren die Ergebnisse zur Bestimmung der Lücken oder Datenschutzkonformität Ihres Unternehmens. Wir sagen Ihnen, wo Ihr Unternehmen im Vergleich zu anderen Unternehmen datenschutzmässig steht. Sie erhalten eine umfassende Analyse der personenbezogenen Datenverarbeitungen und werden auf mögliche Schwachstellen und Handlungserfordernisse hingewiesen. Aufgrund der Prüfertätigkeiten unserer Teammitglieder wissen wir, worauf es bei Prüfungen ankommt und können so die Fragen stellen, die schnell zum erforderlichen Ziel führen. Sie entscheiden, welche Schlussfolgerungen Sie für Ihr Unternehmen ziehen.
Zertifizierung.
Als anerkannter Prüfer der Aufsichtsbehörde Schleswig-Holstein, des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), zeigt Ihnen Herr Dr. Kramer die möglichen Zertifizierungen Ihrer Datenschutzverarbeitungen auf.
IT-Recht
Wir vermitteln Ihnen Kooperationspartner, die zu allen rechtlichen Fragen der elektronischen Datenverarbeitung (u.a. Verträge über Informationstechnologie (Hardware und Software); das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs; das Telekommunikationsrecht (TKG und TMG); das Datenschutzrecht; das Urheberrecht; das Wettbewerbsrecht) beraten.
Gutachten.
Zum Nachweis eines rechtskonformen Verfahrens vermitteln wir Kooperationspartner, die umfassende rechtliche Begutachtungen Ihrer Projekte vornehmen, entweder als Kurzgutachten zur Bestimmung der internen Positionen oder als ausführliches rechtliches Gutachten im Streitfall. Als Unternehmen gilt es, sich von einem Vorwurf fahrlässiger Datenschutzverletzungen freizuhalten. Geht es um besondere Datenverarbeitungen, die datenschutzkritisch sind, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, sich von der Ordnungsmässigkeit des Verfahrens zu überzeugen. Unsere Kooperationspartner schaffen dafür mit Gutachten Sicherheit. Sie prüfen auf Wunsch einzelne Produktions- und Leistungsprozesse zu allen Fragen des IT- und Datenschutzrechts. Als akkreditierter Gutachter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) kann unser Gutachter die Grundlage zur Erlangung des Datenschutz-Gütesiegels bilden. Zu weiteren Gütesiegeln, auch der Datensicherheit, können wir Sie beraten und unterstützen.
Vertragsgestaltung.
Unsere Kooperationspartner begleiten Sie bei der vertraglichen Umsetzung Ihrer Projekte in IT und Datenschutz. Dabei bieten Sie gesetzeskonforme Lösungen und minimieren Ihr Haftungsrisiko.
Website-Paket.
Als Betreiber einer Website müssen Sie die Vorgaben des Telemediengesetzes (TMG) einhalten. Zahlreiche Anwälte haben sich auf die Abmahnung von Webseiten spezialisiert. Dies kann im Einzelfall unnötige Kosten und Reputationsschäden verursachen. Verhindern Sie diese Folgen mit unseren Kooperationspartner. Sie übernehmen die überprüfung Ihrer Inhalte und erstellen auf Wunsch das Impressum und die Datenschutzerklärung. Dazu beraten sie Ihr Unternehmen bei der Einbindung von Web 2.0 Inhalten oder dem Einsatz von Analysetools.
Internationaler Datentransfer.
Gerade innerhalb von Konzernverbünden findet häufig ein zentral gesteuerter Austausch personenbezogener Daten, auch von Beschäftigtendaten, statt. Nicht selten fehlt hier die vertragliche Absicherung. Das deutsche Datenschutzrecht kennt zwar kein Konzernprivileg, wohl schafft es aber Möglichkeiten, auch ausländische Konzerngesellschaften oder Dienstleister einzuschalten. Rechtmässig handelt das Unternehmen nur dann, wenn es die Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes dabei einhält.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung vertraglicher Vereinbarungen und bewerten Ihre Verfahren beim internationalen Datentransfer.
"Das Werk ist die unverzichtbare Hilfe für Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte, Betriebsräte und alle Mitarbeiter, die sich mit Datenschutzfragen beschäftigen". Die neue DSGVO bei Deichmann & Fuchs Verlag |
Beratungsbüro Gliss & Kramer KG
Hans Gliss, Unternehmensberater
Dr. Philipp Kramer, Rechtsanwalt
Gesellschafter-Geschäftsführer
Süllbergsterrasse 1
22587 Hamburg
Telefon: +49 40 399060-32
Telefax: +49 40 399060-33
E-Mail: assistenz@gliss-kramer.de
USt-IdNr.: DE814335194
Handelsregisternummer: HRA 101699
Amtsgericht Hamburg
Hans Gliss
Pattweg 8
50259 Pulheim
Telefon: +49 2234 9278-27
Telefax: +49 40 399060-33
E-Mail: assistenz@gliss-kramer.de
Dr. Philipp Kramer
Süllbergsterrasse 1
22587 Hamburg
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Bitte stellen Sie sicher, dass Sie diese Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten (Datenschutzinformation) vollständig lesen, bevor Sie diese Website benutzen und/oder hier personenbezogenen Informationen eingeben. Beachten Sie bitte, dass wir unsere Datenschutzinformation unseren Services und mit Rücksicht auf Gesetzesänderungen von Zeit zu Zeit anpassen. Bitte lesen Sie im Zweifel vor jedem Besuch diese Website unsere Datenschutzinformation durch, um von solchen Änderungen zu erfahren. Wir wissen, dass das mit Aufwand verbunden ist. Doch dient dieser Aufwand Ihren Interessen, die das Datenschutzrecht mit den uns auferlegten Informationspflichten schützen will.
Mit dieser Datenschutzinformation erläutern wir Ihnen unsere Verarbeitung Ihrer Daten (Datenverarbeitung). Dazu gehören die Angabe der Zwecke der Datenverarbeitung, der Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung, der Speicherdauer der Daten, der Kategorien von Empfängern der Daten, eines Transfers der Daten in Länder außerhalb der EU/des EWR, der Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten sowie Hinweise auf Ihre Betroffenenrechte (Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Berichtigung, Widerruf, Beschwerde) und die Möglichkeit, Datenschutzeinwilligungen mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Sofern wir Daten von anderen Einrichtungen beziehen, geben wir das unter Nennung der Datenarten und der Herkunft ebenfalls an.
Die Datenschutzinformation informiert über die Datenverarbeitung auf dieser Website und auf solchen Websites, die ausdrücklich und unter unserer Verantwortung auf diese Datenschutzinformation Bezug nehmen sowie über sonstige Datenverarbeitungen durch uns. Sie betrifft nur in Deutschland ansässige Personen, da sie der Inhalt der Website nur an in Deutschland lebende Personen gerichtet ist.
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Die Datenschutzinformation erläutert, welche Ihrer Daten wir für welche Zwecke auf welcher Rechtsgrundlage mit welcher Speicherdauer verarbeiten und an welche Empfängerkategorien und an welche Länder außerhalb der EU/des EWR wir Ihre Daten weitergeben.
Mit "Verarbeitung Ihrer Daten über unsere Website" sind nicht nur die Internetdaten (das Internetrecht spricht von Bestands- und Nutzungsdaten) gemeint, die nur im Internet entstehen (IP-Adresse, Nutzungsdaten). Wir erklären zugleich, wie Inhaltsdaten (beispielsweise Ihre Eingaben in einem Kontaktformular) verwendet werden. Dazu gehören also alle erhobenen personenbezogenen Daten zu Ihrer Identität, wie zum Beispiel Name, Postanschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, sowie Ihre Nachrichten, einschließlich Anhangsdokumente/-fotos, Einwilligungen, Anfragen usw. Übrigens, welche Inhaltsdaten wir erheben, ergibt sich im WEB regelmäßig aus Eingabemasken, die Sie selbst ausfüllen. Überlegen Sie also selbst, welche Informationen Sie eingeben wollen. Wir teilen Ihnen gegebenenfalls mit, wenn bestimmte Angaben nicht zwingend erfolgen müssen, sondern freiwillig sind. Auch "Pflichtfelder", gekennzeichnet mit "Pflichtfeld" oder mit Sternchenvermerk, müssen Sie nicht ausfüllen. Sie können dann allerdings den jeweiligen Service nicht nutzen. Wenn Sie beispielsweise eine Anfrage haben, ist das nur möglich, wenn Sie uns die mit Pflichtfeld gekennzeichneten Angaben machen.
Dienstleister, deren Serviceleistungen (wie zur IT, zum Kundendienst, zum Hosting, zur Datenanalyse, zur Zahlungsabwicklung, zur Direktwerbung) wir nutzen, werden mit entsprechenden Datenschutzverträgen einbezogen. Zudem reagieren wir auf Anfragen staatlicher Stellen mit einer Weitergabe Ihrer Daten, wenn wir dazu gesetzlich gezwungen sind.
Wir listen im Folgenden Zwecke, Rechtsgrundlagen, Speicherdauer der Inhaltsdaten auf: Erbringung von Beratungsleistungen bzw. Begründung eines vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses in diesem Zusammenhang sowie Ausübung und Erfüllung von Rechten und Pflichten aus diesen Rechtsverhältnissen nach Art. 6 I 1 b DSGVO, Speicherdauer, 10 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres des letzten Geschäftsvorfalls; Antworten auf Ihre Fragen Art. 6 I 1 f DSGVO, Speicherdauer 3 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres der Anfrage, soweit nicht inzwischen weitere Kontaktaufnahmen oder Transaktionen erfolgt sind oder die Information zu einem Rechtsverhältnis mit der betroffenen Person oder ihrem Arbeitgeber gehört; Aussendung von Informationen zu unseren Services, die Sie angefordert oder für die Sie sich interessieren, einschließlich Personalisierung, Abstimmung auf Ihre Interessen, Art. 6 I 1 f DSGVO, bei Einwilligung Art. 6 I 1 a DSGVO, Speicherdauer 3 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres der Anfrage, soweit nicht inzwischen weitere Kontaktaufnahmen oder Transaktionen erfolgt sind oder die Information zu einem Rechtsverhältnis mit der betroffenen Person oder ihrem Arbeitgeber gehört; Versand von Newslettern (außerhalb eines Vertragsverhältnisses), Art. 6 I 1 f DSGVO, bei Einwilligung Art. 6 I 1 a DSGVO, bis zum Widerruf der Einwilligung in den Newsletter oder bis zum Widerspruch (einschließlich Umsetzungszeitraum von maximal 14 Tagen); Umsetzung von Gewährleistungs- und Garantiepflichten, Art. 6 I 1 b DSGVO, 10 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres des Geschäftsvorfalls, soweit nicht aus Rechtsdurchsetzungsgründen im Einzelfall eine längere Aufbewahrung geboten ist; Überwachung der Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und der Datensicherheit, Art. 6 I 1 f DSGVO, 10 Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Jahres in dem der Verarbeitungsvorgang stattgefunden hat.
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